Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. vom 25.04.2023 wird der am 12.04.2023 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Siegburg vom 06.04.2023, NK-N09- 1, aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, über den Antrag vom 11.10.2022 erneut unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats zu entscheiden.
I.
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