Mit ihrer Klage hat die Klägerin rückständigen und künftigen Pachtzins sowie Räumung des Pachtobjekts verlangt.
Die Klägerin verpachtete mit schriftlichem Vertrag vom 14. Oktober 1998 an die Beklagten zu 1 und zu 2 ab 15. November 1998 Räume zum Betrieb einer Gaststätte und eine Pächterwohnung zu einem monatlichen Pachtzins von 3.248 DM einschließlich MWSt. Sie übergab den Beklagten das Pachtobjekt Anfang Oktober 1998.
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