I.
Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer einer kleineren Wohnanlage mit sieben Wohnungen, die von der Antragsgegnerin verwaltet wird.
Die Wohnanlage verfügt über eine Dachterrasse, die hinsichtlich ihres Innenentwässerungssystems instandsetzungsbedürftig war. Auf Beschluss der Wohnungseigentümer wurde ein Angebot der Firma K. über die erforderlichen Sanierungsarbeiten erholt; das Angebot ging dabei von der Beibehaltung der Innenentwässerung aus.
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