I.
Die Antragsteller sind ehemalige Mitglieder der vorbezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie veräußerten ihre Eigentumswohnung im April 2003. In der Vergangenheit war es zu finanziellen Problemen der Eigentümergemeinschaft unter anderem deshalb gekommen, weil der Beteiligte zu 3., der Verwalter gewesen ist, Gemeinschaftsgelder unterschlagen hat bzw. unterschlagen haben soll.
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