Die Revision gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. September 2007 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin verlangt von der Beklagten rückständige Miete.
Am 15. März/14. April 1994 unterzeichneten Karl W. als Vermieter und die Rechtsvorgängerin der Beklagten (im Folgenden: Beklagte) als Mieterin einen Mietvertrag über noch zu errichtende Gewerberäume. Die Klägerin ist, nachdem Karl W. das Mietgrundstück an die D. AG veräußert hatte, Eigentümerin des Grundstücks geworden.
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