Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. Oktober 2022 aufgehoben.
Das Amtsgericht Meißen (Grundbuchamt) wird angewiesen, einen Widerspruch gegen die Löschung des im Grundbuch von Meißen - Wohnungsgrundbuch - auf Blatt 5639 in Abteilung II unter der laufenden Nummer 2 eingetragenen Vorkaufsrechts einzutragen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 2.700 €.
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