EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 610
DStRE 2003, 598
VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung
BFH, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen IX R 6/99
DRsp Nr. 2003/4076
VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung
Soweit Stpfl. Aufwendungen nach Beendigung der Vermietungstätigkeit für die Renovierung einer Wohnung tätigen, die sie anschließend selbst bewohnen wollen, werden sie mit Rücksicht auf die Selbstnutzung getätigt und sind daher privat veranlasst. Das gilt auch dann, wenn vertragsgemäß der Mieter die Reparaturen sowie allgemein Schönheitsreparaturen hätte durchführen müssen. Der Umstand, dass ein Mieter zahlungsunfähig ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Normenkette:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.