I.
Die Beteiligten zu 1) und 2) bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft B 33 in C. Derzeitige Verwalterin der Anlage ist die Beteiligte zu 3).
In der Eigentümerversammlung vom 21.04.2004 wurden mehrheitlich u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Unter TOP 4 wurde die von der damaligen Verwalterin, Frau I, unter dem 01.03.2004 erstellte Jahresabrechnung 2003 genehmigt und der damaligen Verwalterin für das Abrechnungsjahr 2003 die Entlastung erteilt.
Unter TOP 5 wurde beschlossen, die Abrechnungen auch zukünftig in der Form der soeben genehmigten Abrechnung 2003 zu erstellen.
Unter TOP 6 wurde beschlossen, die Form der Abrechnung 2003 zu genehmigen,
Unter TOP 7 wurde der am 23.03.04 erstellte Wirtschaftsplan 2004 genehmigt.
Unter TOP 8 wurde der Sohn der Miteigentümerin L zum neuen Verwalter der Anlage für 1 Jahr zu den "bestehenden Konditionen" bestellt.
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