Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 3.) ist zulässig und hat in der Sache insoweit Erfolg, als das Rechtsmittel zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht führt.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|