Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 43 Abs. 1 Ziffer 1, 45 Abs. 1 WEG; 27, 29 Abs. 1,
Die Antragsteller können von der Antragsgegnerin aufgrund der durch bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse gebilligten Einzelabrechnungen für die Jahre 1997, 1998 und 1999 insgesamt 2.468,04 DM (1997: 1.334,14 DM; 1998: 987,09 DM; 1999: 146,81 DM) verlangen (§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 3, 5 WEG). Insoweit hält die Entscheidung des Landgerichts der rechtlichen Nachprüfung stand (§§
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