OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.05.2006
I-3 Wx 51/06
Normen:
WEG § 24 Abs. 2 ; BGB §§ 305 ff ; BGB § 307 Abs. 1 ; BGB § 309 Nr. 7 a ;
Fundstellen:
MietRB 2007, 10
MietRB 2007, 12
NJW 2006, 3645
NZM 2006, 936
WuM 2006, 645
ZMR 2006, 870
ZfIR 2006, 598
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 20.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 441/05
AG Mönchengladbach - 17 II 78/04 WEG,

WEG: Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat - Verwalterbestellung - Befugnisse des Verwaltungsbeirates

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2006 - Aktenzeichen I-3 Wx 51/06

DRsp Nr. 2006/21972

WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat - Verwalterbestellung - Befugnisse des Verwaltungsbeirates

»1. Macht ein Wohnungseigentümer unter Berufung auf fehlende Einberufungskompetenz des Verwaltungsbeirats die Unwirksamkeit eines von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Mehrheitsbeschlusses geltend, so muss er - falls sich dies nicht aus anderen Umständen ergibt - dartun, dass er der Eigentümerversammlung wegen des Einladungsmangels ferngeblieben ist. 2. Die Ermächtigung des Verwaltungsbeirats, den Verwaltervertrag "abzuschließen", kann wirksam mehrheitlich beschlossen werden, sofern durch die Unterschrift des Verwaltungsbeirats nicht ein von diesem gegenüber dem Verwalter erzieltes Verhandlungsergebnis, sondern der vorangegangene Eigentümerbeschluss mit dem Inhalt eines vorliegenden Verwalterangebots bestätigt werden soll.