I.
Die Beteiligten sind Wohnungseigentümer.
Das Gebäude liegt im sogenannten "Tagschutzgebiet" des Flughafens Düsseldorf. Innerhalb dieses Gebietes erstattete der Flughafen Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere Fenster der Schallschutzklasse 4. In einer "ergänzenden Information zum Ablauf des Verfahrens bei Wohnungseigentumsgemeinschaften" wies der Flughafen auf folgendes hin:
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