I.
Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegner auf Rückerstattung angeblich widerrechtlich entnommener Eigentümergelder in Anspruch.
Die Antragsgegnerin zu 3 war in der Zeit von 1995 bis August 2000 Verwalterin der oben genannten Eigentümergemeinschaft. Danach gründete sie die B. KG, deren Komplementärin sie zunächst war, Kommanditist war der Antragsgegner zu 2. Nachdem die Antragsgegnerin zu 3 Mitte 2001 aus der KG ausgeschieden war, wurde die Antragsgegnerin zu 1 alleinige Komplementärin. In der Folgezeit kam es zwischen der Eigentümergemeinschaft und der B. KG als Verwalterin zu Streitigkeiten, woraufhin am 18.12.2001 ein neuer Verwalter, Herr W., gewählt wurde.
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