OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.07.2006
I-3 Wx 241/05
Normen:
WEG § 29 ; ZPO § 89 Abs. 2 (analog) ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 250
MietRB 2007, 44
NZM 2007, 253
OLGReport-Düsseldorf 2006, 781
ZMR 2006, 942
ZfIR 2006, 694
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 17.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 44/05
AG Krefeld - 86 UR II 114/04 WEG,

WEG: Konkludente Genehmigung der Verfahrensführung durch Fortführen des Verfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2006 - Aktenzeichen I-3 Wx 241/05

DRsp Nr. 2006/23260

WEG : Konkludente Genehmigung der Verfahrensführung durch Fortführen des Verfahrens

»Führt eine zunächst durch ihren Beiratsvorsitzenden nicht wirksam vertretene WEG das Verfahren fort, so liegt hierin eine - jedenfalls noch im Beschwerdeverfahren mögliche - konkludente Genehmigung der Verfahrensführung.«

Normenkette:

WEG § 29 ; ZPO § 89 Abs. 2 (analog) ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegner auf Rückerstattung angeblich widerrechtlich entnommener Eigentümergelder in Anspruch.

Die Antragsgegnerin zu 3 war in der Zeit von 1995 bis August 2000 Verwalterin der oben genannten Eigentümergemeinschaft. Danach gründete sie die B. KG, deren Komplementärin sie zunächst war, Kommanditist war der Antragsgegner zu 2. Nachdem die Antragsgegnerin zu 3 Mitte 2001 aus der KG ausgeschieden war, wurde die Antragsgegnerin zu 1 alleinige Komplementärin. In der Folgezeit kam es zwischen der Eigentümergemeinschaft und der B. KG als Verwalterin zu Streitigkeiten, woraufhin am 18.12.2001 ein neuer Verwalter, Herr W., gewählt wurde.