1.
Die Beteiligten zu 1) bis 7) sind bzw. waren die Mitglieder der eingangs näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Verwalterin die Beteiligte zu 8) ist. Die Anlage umfasst 6 Wohneinheiten. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind Sondereigentümer der im ersten Obergeschoss gelegenen Wohnung Nr. 3.
Im rückwärtigen Teil befand sich ein Balkon, den die Beteiligten zu 1) und 2) mit Glas eingefasst haben, so dass daraus ein Wintergarten (Größe ca. 10,5 qm) entstanden ist. Zuvor verfügte der Balkon über eine Überdachung und eine seitliche Abschottung oberhalb der Gebäudetrennwand aus Stahl und Glas.
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