I. Die Beteiligten zu 1. bis 3. sind die Mitglieder der "kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft 09 (Bürohochhaus 2)" der Wohnungseigentumsanlage "C.-C." in L.. Die Beteiligte zu 2. ist seit 1989 Eigentümerin des im 13. Obergeschoss gelegenen Teileigentums T 44, während der Beteiligte zu 1. im Jahre 1994 in der Zwangsversteigerung die im 13., 14. und 15. Obergeschoss gelegene Teileigentumseinheit T 45 erworben hat.
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