OLG Köln - Beschluß vom 05.07.2001
16 Wx 27/01
Normen:
WEG § 16 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 130
OLGReport-Köln 2002, 38
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 15.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 229/99
AG Leverkusen, - Vorinstanzaktenzeichen II 2/00

WEG-Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus Billigkeitsgründen

OLG Köln, Beschluß vom 05.07.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 27/01

DRsp Nr. 2001/15491

WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus Billigkeitsgründen

Ein Anspruch auf Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Teilungsschlüssels besteht nur ganz ausnahmsweise dann, wenn der bisherige Schlüssel für den Anspruchsteller zu unerträglichen, nicht mehr hinnehmbaren Ergebnissen führt. Die Mehrbelastung eines Miteigentümers um 30% stellt noch keine solche grobe Unbilligkeit dar.

Normenkette:

WEG § 16 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten zu 1. bis 3. sind die Mitglieder der "kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft 09 (Bürohochhaus 2)" der Wohnungseigentumsanlage "C.-C." in L.. Die Beteiligte zu 2. ist seit 1989 Eigentümerin des im 13. Obergeschoss gelegenen Teileigentums T 44, während der Beteiligte zu 1. im Jahre 1994 in der Zwangsversteigerung die im 13., 14. und 15. Obergeschoss gelegene Teileigentumseinheit T 45 erworben hat.