KG - Beschluss vom 04.12.2006
24 W 201/05
Normen:
WEG § 7 Abs. 3 § 10 Abs. 2 ;
Fundstellen:
KGReport 2007, 254
MietRB 2007, 148
MietRB 2007, 235
NotBZ 2007, 182
WuM 2007, 42
ZMR 2007, 384
Vorinstanzen:
LG Berlin - 85 T 335/04 WEG - 22.11.2005,
AG Schöneberg - 76 II 449/03 WEG,

WEG: Voraussetzungen zur Begründung von Sondernutzungsrechten - Wirksamkeit gegenüber Rechtsnachfolgern

KG, Beschluss vom 04.12.2006 - Aktenzeichen 24 W 201/05

DRsp Nr. 2007/1252

WEG : Voraussetzungen zur Begründung von Sondernutzungsrechten - Wirksamkeit gegenüber Rechtsnachfolgern

1. Ein Anspruch aus § 985 BGB auf Herausgabe und Einräumung von Mitbesitz kann auch gegen Miteigentümer einer Wohnngseigentümergemeinschaft, die vom Gemeinschaftseigentum widerrechtlich Gebrauch machen, geltend gemacht werden.2. Die Befugnis des teilenden Alleineigentümers zur nachträglichen einseitigen Änderung der Teilungserklärung erlischt grundsätzlich und von etwaigen Vorbehalten oder Ermächtigungen abgesehen mit der Entstehung der Eigentümergemeinschaft oder mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungs- oder Teileigentums und der Entstehung der faktischen Eigentümergemeinschaft.3. Die Änderung der Teilungserklärung ist einem Sonderrechtsnachfolger gegenüber wirkungslos, wenn sie nicht ins Grundbuch eingetragen wurde.

Normenkette:

WEG § 7 Abs. 3 § 10 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.