WEG: Voraussetzungen zur Begründung von Sondernutzungsrechten - Wirksamkeit gegenüber Rechtsnachfolgern
KG, Beschluss vom 04.12.2006 - Aktenzeichen 24 W 201/05
DRsp Nr. 2007/1252
WEG : Voraussetzungen zur Begründung von Sondernutzungsrechten - Wirksamkeit gegenüber Rechtsnachfolgern
1. Ein Anspruch aus § 985BGB auf Herausgabe und Einräumung von Mitbesitz kann auch gegen Miteigentümer einer Wohnngseigentümergemeinschaft, die vom Gemeinschaftseigentum widerrechtlich Gebrauch machen, geltend gemacht werden.2. Die Befugnis des teilenden Alleineigentümers zur nachträglichen einseitigen Änderung der Teilungserklärung erlischt grundsätzlich und von etwaigen Vorbehalten oder Ermächtigungen abgesehen mit der Entstehung der Eigentümergemeinschaft oder mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungs- oder Teileigentums und der Entstehung der faktischen Eigentümergemeinschaft.3. Die Änderung der Teilungserklärung ist einem Sonderrechtsnachfolger gegenüber wirkungslos, wenn sie nicht ins Grundbuch eingetragen wurde.