LG Lüneburg, vom 10.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 13/06
AG Celle - 1 II 37/05 WEG,
WEG: Widerruf der Stimmabgabe - Schriftliches Zustimmungsverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2006 - Aktenzeichen 4 W 82/06
DRsp Nr. 2006/21915
WEG : Widerruf der Stimmabgabe - Schriftliches Zustimmungsverfahren
»1. Eine wirksame Beschlussfassung nach § 23 Abs. 3WEG setzt eine unmissverständliche Initiative zur schriftlichen Universalentscheidung voraus, die einer bloßen Aufforderung zu einer "Meinungsabgabe" nicht hinreichend deutlich zu entnehmen ist.2. Die Zustimmungserklärung im schriftlichen Beschlussverfahren gem. § 23 Abs. 3WEG ist widerruflich, bis der Beschlussinitiator das Zustandekommen des Beschlusses festgestellt und eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete Mitteilung über das Beschlussergebnis veranlasst hat.«