I.
Der Antragsteller und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem Antragsgegner verwaltet wird. Die überwiegende Zahl der Wohnungen gehört Familienangehörigen des Antragsgegners. Die weitere Beteiligte zu 1 ist die Ehefrau des Antragsgegners; sie verfügt über einen Miteigentumsanteil von 750,9/1.000.
Mit bestandskräftigem Beschluss vom 21.12.2002 lehnten die Wohnungseigentümer den Antrag ab, den Antragsgegner nicht mehr zum Verwalter zu bestellen; mit Mehrheit wurde vielmehr beschlossen, ihn für weitere fünf Jahre, beginnend am 1.1.2003, im Amt des Verwalters zu bestätigen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|