Die Beklagten haben gem. Mietvertrag vom 12.02.1987 in Hamburg, ... eine Wohnung gemietet. Die Kläger sind seit Ende 1988 ihre Vermieter. Die Beklagten sind mit dem Hund "Rocky" am 15.03.1987 in die Wohnung eingezogen. Die Kläger behaupten, von diesem Hund gingen erhebliche Belästigungen der Mitbewohner aus. Dazu machen sie im einzelnen Ausführungen, auf die verwiesen wird.
Die Beklagten seien wiederholt aufgefordert worden, den Hund zu entfernen. Das sei nicht geschehen.
Die Kläger beantragen,
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, aus der Wohnung in Hamburg, ..., Erdgeschoss links, den Hund "Rocky" zu entfernen.
Die Beklagten beantragen Klageabweisung.
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