OLG München - Beschluss vom 21.03.2006
32 Wx 16/06
Normen:
FGG § 22 § 29 ; WEG § 44 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2006, 835
ZMR 2006, 713
Vorinstanzen:
LG Regensburg, vom 09.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 736/05
AG Straubing, - Vorinstanzaktenzeichen II 26/05

Wiedereinsetzung bei fehlender Rechtsmittelbelehrung trotz früherer Verwerfung einer Rechtsbeschwerde desselben Antragstellers

OLG München, Beschluss vom 21.03.2006 - Aktenzeichen 32 Wx 16/06

DRsp Nr. 2006/8156

Wiedereinsetzung bei fehlender Rechtsmittelbelehrung trotz früherer Verwerfung einer Rechtsbeschwerde desselben Antragstellers

»Enthält die angegriffene Beschwerdeentscheidung keine Rechtsmittelbelehrung, so wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht dadurch ausgeschlossen, dass bereits eine frühere Rechtsbeschwerde desselben Beschwerdeführers wegen Nichtbeachtung des § 29 FGG verworfen wurde, wenn die Einzelheiten der Förmlichkeiten der damaligen Entscheidung nicht zu entnehmen sind.«

Normenkette:

FGG § 22 § 29 ; WEG § 44 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin macht in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümergemeinschaft E. Straße 65-69 in S. Zahlungsansprüche gegen die Antragsgegnerin geltend.

Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 24.11.2005 die Antragsgegnerin verpflichtet, an die Antragstellerin 1.981,51 EUR nebst Zinsen zu bezahlen und festgestellt, dass

die Hauptsache in Höhe von 202,73 EUR erledigt ist. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat das Landgericht Regensburg am 9.1.2006 zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts Regensburg enthielt keine Rechtsmittelbelehrung.