BayObLG - Beschluss vom 03.11.2004
2Z BR 102/04
Normen:
WEG § 26 Abs. 1 § 43 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 270
ZMR 2005, 301
Vorinstanzen:
LG München I, vom 31.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 15007/03
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 1168/02

Wirksame Verwalterbestellung bei fehlendem Rechtsformzusatz im Eigentümerbeschluss - Anfechtung des Abberufungsbeschlusses durch tatsächlich nicht bestellter Verwalter

BayObLG, Beschluss vom 03.11.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 102/04

DRsp Nr. 2005/77

Wirksame Verwalterbestellung bei fehlendem Rechtsformzusatz im Eigentümerbeschluss - Anfechtung des Abberufungsbeschlusses durch tatsächlich nicht bestellter Verwalter

»1. Für die Wirksamkeit einer Verwalterbestellung ist es unschädlich, wenn der Eigentümerbeschluss nicht die Rechtsform des bestellten Unternehmens wiedergibt, solange durch Auslegung unzweifelhaft zu ermitteln ist, wer zum Verwalter bestellt sein soll.2. Ein tatsächlich nicht bestellter Verwalter ist zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses befugt, durch den er ausdrücklich als Verwalter abberufen wird.«

Normenkette:

WEG § 26 Abs. 1 § 43 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

I.