Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin vom 27. September 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung.
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