Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Bad Schwalbach vom 19.11.2007 -3 II ...- werden abgeändert.
Unter Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde der Antragstellerin im Übrigen wird der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 20.03.2007 zu TOP 3 in vollem Umfang für ungültig erklärt.
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