I.
Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage, die von 1990 bis zum 30.6.2003 vom Antragsgegner verwaltet wurde.
Mit Schreiben vom 22.11.2001 lud der Antragsgegner zur Eigentümerversammlung vom 3.12.2001 ein. Aufgrund eines weiteren Antrags des Antragstellers erhielt dieser am 1.12.2001 eine Ergänzung der Tagesordnung zur Eigentümerversammlung vom 3.12.2001.
In der Eigentümerversammlung vom 18.6.1990 wurde der Antragsgegner ermächtigt, in Zukunft alle Reparaturen und Neuanschaffungen bis zum Wert von 5.000 DM in eigener Regie vornehmen zu lassen. In das Protokoll wurde diese Ermächtigung nicht aufgenommen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|