LG Duisburg, vom 27.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 209/00
Wirksamkeit von Abänderungsklauseln in einem Mietvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2001 - Aktenzeichen 24 U 199/00
DRsp Nr. 2002/10678
Wirksamkeit von Abänderungsklauseln in einem Mietvertrag
Zur Wirksamkeit von gegenüber einem Altmietvertrag abgeänderten Klauseln in einem Neumietvertrag, zur Wirksamkeit der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens sowie zur Vereinbarkeit der Tätigkeit als Steuerberater mit der Funktion des Geschäftsführers einer Grundstücksgesellschaft