OLG Köln - Beschluß vom 24.10.2001
16 Wx 192/01
Normen:
WEG § 24 ;
Fundstellen:
NZM 2001, 1141
OLGReport-Köln 2002, 53
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 10.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 35/01
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 7/00

Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

OLG Köln, Beschluß vom 24.10.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 192/01

DRsp Nr. 2002/3016

Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

1. Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung bleiben wirksam, auch wenn die Bestellung des Verwalters, der diese Versammlung einberufen hat, später für unwirksam erklärt wird.2. Ist ein Wohnungseigentümer zur Wohnungseigentümerversammlung nicht eingeladen worden, so kann er die auf dieser Versammlung gefassten Beschlüsse anfechten, auch wenn seine Stimme in Anbetracht der konkreten Abstimmungsergebnisse rechnerisch ohne Belang ist, es sei denn, die Beschlüsse entsprechen ordnungsgemäßer Verwaltung und hätten auch unter Berücksichtigung seiner möglichen Einwände nicht anders gefasst werden dürfen.

Normenkette:

WEG § 24 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin, die mit den Beteiligten zu 2) eine Wohnungseigentümergemeinschaft bildet, begehrt die Ungültigkeitserklärung zweier in der Eigentümerversammlung vom 7.12.1999 gefaßten Beschlüsse (TOP 2 und TOP 3), die die Wirtschaftspläne 1999 und 2000 betreffen. Zur Begründung beruft sie sich auf verschiedene Einberufungsmängel. Amtsgericht und Landgericht haben ihr Verlangen als nicht berechtigt angesehen und den Antrag zurückgewiesen. Mit der Rechtsbeschwerde wird der ursprünglichen Antrag weiterverfolgt.