I.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sind Mitglieder der o.a. Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Versammlung vom 30.06.1999 haben die Wohnungseigentümer unter TOP 3 die vom Verwalter vorgelegte Abrechnung für das Jahr 1998 genehmigt.
Unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 haben sie folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 5:
Die Eigentümer haben die von ihnen geschuldeten monatlichen Wohngelder pro Wohnung jeweils gesondert unter Angabe der Wohnungsnummer und des Verwendungszweckes einzuzahlen. Sammelüberweisungen sind nicht mehr zulässig.
TOP 6:
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