Die Beteiligten zu 1) bis 4) bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft der im Rubrum genannten Liegenschaft, wobei die Antragstellerin Eigentümerin der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung Nr. 1 ist.
Am 14.04.1999 fasste die Wohnungseigentümerversammlung unter anderem zu Tagesordnungspunkt 5 verschiedene Beschlüsse:
Tagesordnungspunkt 5.2: Abschluss eines Mietvertrages der Wohnungseigentümer mit der Antragstellerin über die vor der Wohnung Nr. 1 gelegene Gartenfläche für zunächst 30 Jahre gegen einmalige Zahlung von 2.500,-- DM.
Tagesordnungspunkt 5.3: Anbringung einer Markise vor der Wohnung Nr. 1.
Tagesordnungspunkt 5.4:
Genehmigung der von der Antragstellerin neu angebrachten nunmehr zum Treppenhaus hin sich öffnenden Wohnungseingangstür.
Tagesordnungspunkt 5.5: Versetzen der Teppichklopfstange um ca. 2,5 m in die Mitte des Gartens.
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