I.
Die Beteiligte zu 1. ist mit einem Miteigentumsanteil von 792,1/10.000,00 DM und als Sondereigentümerin des im Aufteilungsplan mit "II" bezeichneten Ladenlokals Mitglied der o. a. Wohnungseigentümergemeinschaft.
In § 10 der Teilungserklärung ist hinsichtlich der Verteilung der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums u. a. unter 1a Betriebskosten folgendes bestimmt:
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