OLG Düsseldorf - Beschluss vom 02.05.2001
3 Wx 123/01
Normen:
WEG § 8 ; GBO § 13 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 1063/00 25 T 1064/00 25 T 1065/00 25 T 1066/00

Wohnungseigentum - Teilung durch Alleineigentümer - Sondernutzungsrecht an künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtender Penthousewohnung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2001 - Aktenzeichen 3 Wx 123/01

DRsp Nr. 2001/9747

Wohnungseigentum - Teilung durch Alleineigentümer - Sondernutzungsrecht an künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtender Penthousewohnung

»Der teilende Alleineigentümer kann gemäß § 8 WEG einseitig ein Sondernutzungsrecht an einer erst künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtenden Penthousewohnung begründen, wenn durch die Teilungserklärung diejenigen Eigentümer, die nicht Berechtigte sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden und dem Berechtigten das inhaltlich klar und eindeutig bezeichnete Benutzungsrecht zugestanden wird.«

Normenkette:

WEG § 8 ; GBO § 13 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligte zu 1 hat das mit einem Mehrfamilienhaus und einer Tiefgarage bebaute Grundstück in Benrath, eingetragen im Grundbuch von Benrath Blatt...., aufgrund der Teilungserklärung vom 4.8.1997 nebst deren Ergänzung bzw. Änderung vom 18.12.1997 in Wohnungs- und Teileigentum geteilt.

§ 5 der Teilungserklärung enthält folgende Regelung: