LG Wuppertal, vom 12.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 T 46/04
AG Wuppertal - 95 UR II 162/03 WEG,
Wohnungseigentum - Verbot baulicher Veränderungen in Teilungserklärung; Nichtigkeit eines genehmigenden Eigentümerbeschlusses
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2005 - Aktenzeichen I-3 Wx 306/04
DRsp Nr. 2005/1752
Wohnungseigentum - Verbot baulicher Veränderungen in Teilungserklärung; Nichtigkeit eines genehmigenden Eigentümerbeschlusses
»Durch die Teilungserklärung können in Abweichung von § 22 Abs. 1WEG Veränderungen an den für Bestand oder Sicherheit erforderlichen Gebäudeteilen auch dann verboten werden, wenn die Maßnahme andere Wohnungseigentümer nicht wesentlich beeinträchtigt würde.«