I.
Die Beteiligten zu 2.) bilden die eingangs näher bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Beteiligte zu 1.) war ihre erste Verwalterin. Die Beteiligte zu 3.) ist die derzeitige Verwalterin aufgrund des Bestellungsbeschlusses vom 21.11.2002.
Die Teilungserklärung datiert vom 14.04.2000. Sie bestimmt in § 11 Nr. 1:
"Zum ersten Verwalter wird:
Frau H. geborene B., ,
bestellt für die Zeit ab dem 1. des Monats der erstmaligen Nutzung eines Wohnungs- bzw. Teileigentums der Gemeinschaft bis zum 31.12. des Gründerjahres und darüber hinaus noch weitere vier Jahre.
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