OLG Hamburg - Beschluss vom 28.01.2005
2 Wx 44/04
Normen:
WEG § 25 ; WEG § 26 ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 3 ; WEG § 29 ; BGB § 167 ; BGB § 168 ; BGB § 181 ;
Fundstellen:
ZMR 2005, 395
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 25.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 116/03

Wohnungseigentumsrecht - Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung zur Wahl der Verwaltung und des Beirats

OLG Hamburg, Beschluss vom 28.01.2005 - Aktenzeichen 2 Wx 44/04

DRsp Nr. 2005/3328

Wohnungseigentumsrecht - Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung zur Wahl der Verwaltung und des Beirats

1. Zur Unwirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung über die Wiederwahl des Verwalters wegen fehlender Stimmenmehrheit bzw. zur Wirksamkeit von Vollmachtserteilungen für die Stimmabgabe. 2. Zur Frage der Wirksamkeit der Ermittlung von Mitgliedern des Beirats im Wege der Blockwahl.

Normenkette:

WEG § 25 ; WEG § 26 ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 3 ; WEG § 29 ; BGB § 167 ; BGB § 168 ; BGB § 181 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit von zwei zu Top 32 und Top 33 in der Wohnungseigentümerversammlung vom 1.7.2002 gefassten Beschlüssen, die der Beteiligte zu 1) als Wohnungseigentümer der Anlage in Hamburg rechtzeitig angefochten hat. Wegen der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf die Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 2.7.2003 und des Landgerichts Hamburg vom 25.2.2004 verwiesen.

Beide Vorinstanzen haben die gegen die übrigen Wohnungseigentümer der Anlage als Antragsgegner gerichteten Anträge des Antragstellers zurückgewiesen. Auf die Begründung der erwähnten Beschlüsse wird Bezug genommen.