Antragstellerin und Antragsgegner bilden die Eigentümergemeinschaft der im Rubrum genannten Liegenschaft, die Beteiligte zu 1) ist die Verwalterin. Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsanordnung befinden sich in der Stammakte des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az.: 65 UR II 303/84.
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