I.
Der Antragsgegner ist Eigentümer der Teileigentumseinheit Nr. 350 der Wohnanlage. Sein Miteigentumsanteil beträgt 17.071,55/100.000. Seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch erfolgte am 25. November 1998. Die weiteren Beteiligten sind die übrigen Wohnungseigentümer in der genannten Anlage, die aus insgesamt 438 Einheiten besteht.
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