OLG Celle - Beschluss vom 10.07.2006
4 W 89/06
Normen:
WEG § 14 ; WEG § 22 ; GG Art. 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2006, 698
ZfIR 2006, 739
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 12.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 121/05
AG Hameln - 21 II 40/05 WEG,

Wohnungseigentumsrecht: Erlaubnis zur Errichtung einer Satellitenempfangsanlage

OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2006 - Aktenzeichen 4 W 89/06

DRsp Nr. 2006/21899

Wohnungseigentumsrecht: Erlaubnis zur Errichtung einer Satellitenempfangsanlage

»1. Einem Wohnungseigentümer ausländischer Herkunft ist es regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftlandes besteht. 2. Die Errichtung einer Parabolantenne stellt - unabhängig von einem Eingriff in die Gebäudesubstanz - eine bauliche Veränderung dar. 3. Das Recht der Wohnungseigentümer zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen würde durch eine gerichtliche Entscheidung ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümerversammlung mit dem Entscheidungsgegenstand unterlaufen. 4. Die Wohnungseigentümer können aufgrund ihrer autonomen Beschlusszuständigkeit auch erneut über eine schon geregelte Angelegenheit beschließen.«

Normenkette:

WEG § 14 ; WEG § 22 ; GG Art. 5 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.