OLG Saarbrücken - Beschluss vom 20.04.2004
5 W 208/03
Normen:
BGB § 1004 ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 1004 Abs. 2 ; WEG § 10 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 13.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 269/02
AG Lebach, - Vorinstanzaktenzeichen II 146/01

Wohnungseigentumsrecht: Möglicher Anspruch auf Beseitigung einer von einem Eigentümer gepflanzten Hecke, die in die Zufahrt zu den Kfz-Stellplätzen hineinragt

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2004 - Aktenzeichen 5 W 208/03

DRsp Nr. 2004/16548

Wohnungseigentumsrecht: Möglicher Anspruch auf Beseitigung einer von einem Eigentümer gepflanzten Hecke, die in die Zufahrt zu den Kfz-Stellplätzen hineinragt

»Der Antrag auf Beseitigung einer von einem der Eigentümer errichteten Hecke ist begründet, wenn sie auf gemeinschaftlichem Eigentum gepflanzt wurde, dem Antragsgegner ein gegenüber den Antragstellern wirksames Sondernutzungsrecht nicht zusteht und deren Recht auf Mitbenutzung derjenigen Grundfläche beeinträchtigt wird, die für eine ordnungsgemäße Zufahrt benötigt wird.«

Normenkette:

BGB § 1004 ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 1004 Abs. 2 ; WEG § 10 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.