OLG Zweibrücken - Beschluss vom 23.06.2004
3 W 64/04
Normen:
WEG § 20 Abs. 1 ; WEG § 21 Abs. 1 ; WEG § 21 Abs. 3 ; WEG § 25 ; WEG § 26 Abs. 1 Satz 1 ; WEG § 26 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FGPrax 2004, 273
NZM 2005, 751
OLGReport-Zweibrücken 2004, 585
ZMR 2005, 908
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 16.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 760/03
AG Koblenz - 133 UR II 41/01 WEG,

Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit der Verwalterbestellung - Beschlusskompetenz über Jahresabrechnung und Entlastung von Verwaltung und Beirat

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.06.2004 - Aktenzeichen 3 W 64/04

DRsp Nr. 2004/13248

Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit der Verwalterbestellung - Beschlusskompetenz über Jahresabrechnung und Entlastung von Verwaltung und Beirat

»1. Über die Jahresabrechnung und über die Entlastung von Verwaltung und Verwaltungsbeirat haben auch in einer Mehrhaus-Wohnanlage grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen. 2. Ein Eigentümerbeschluss über die wiederholte Bestellung des Verwalters für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren ist wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 2 Halbs. 2 WEG nichtig, wenn der Beschluss länger als ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst wird und die neue Amtszeit nicht mit der Neubestellung zu laufen beginnt.«

Normenkette:

WEG § 20 Abs. 1 ; WEG § 21 Abs. 1 ; WEG § 21 Abs. 3 ; WEG § 25 ; WEG § 26 Abs. 1 Satz 1 ; WEG § 26 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer der im Beschlusseingang bezeichneten Wohnanlage (bestehend aus 16 Reihenhäusern, 53 Eigentumswohnungen und 15 Garagen), die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.