I.
Die Beteiligten sind Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft B. 22 in Düsseldorf.
Die im Erdgeschoss gelegene Wohnung Nr. 1 steht im Sondereigentum der Beteiligten zu 1; Sondereigentümer der Wohnung Nr. 2 im Ober- und Dachgeschoss sind die Beteiligten zu 2.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|