Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten hin wird das am 22.04.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg - I-
Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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