OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.03.2007
20 W 524/01
Normen:
GBO § 53 ; WEG § 8 ; WEG § 10 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 94/01

Zu den Anforderungen an eine wirksame Erklärung eines Nachtrags zur Teilungserklärung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.03.2007 - Aktenzeichen 20 W 524/01

DRsp Nr. 2007/22555

Zu den Anforderungen an eine wirksame Erklärung eines Nachtrags zur Teilungserklärung

»Die einer Notariatsangestellten im Rahmen der Protokollierung einer Teilungserklärung erteilte Vollmacht der teilenden Alleineigentümerin, eventuell erforderliche Nachtragserklärungen abzugeben, die zur Wahrung dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich sind, genügt nicht zur wirksamen Erklärung eines Nachtrags zur Teilungserklärung, in dem die in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilung ergänzt wird. Durch die bei Anlegung der Wohnungsgrundbücher unterlassene Eintragung dieses Nachtrags wird das Grundbuch nicht im Sinn von § 53 GBO unrichtig.«

Normenkette:

GBO § 53 ; WEG § 8 ; WEG § 10 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe: