Die Beteiligten des Verfahrens streiten um die Verpflichtung der Antragsgegner zur Zahlung rückständiger Hausgelder.
Die Antragstellerin ist die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wurde zuletzt durch Beschluss der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vom 22.08.2001 für den Zeitraum von 5 Jahren zur Verwalterin bestellt.
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