OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 30.08.2004
20 W 225/02
Normen:
WEG § 28 ;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 18.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 378/01
AG Alsfeld - UR II 2/00 WEG,

Zu den wesentlichen Bestandteilen einer Einzelabrechnung und zu Ansprüchen der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Abrechnungsfehlbeträgen

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.08.2004 - Aktenzeichen 20 W 225/02

DRsp Nr. 2004/17294

Zu den wesentlichen Bestandteilen einer Einzelabrechnung und zu Ansprüchen der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Abrechnungsfehlbeträgen

»1. Die Ansprüche der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Abrechnungsfehlbeträgen entstehen grundsätzlich mit dem Beschluss über die Einzelabrechnung. 2. Zu den wesentlichen Bestandteilen der Einzelabrechnung 3. Der Einwand, die erforderliche Einzelabrechnung sei nicht beschlossen worden, ist auch im Zahlungsverfahren grundsätzlich zulässig.«

Normenkette:

WEG § 28 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beteiligten des Verfahrens streiten um die Verpflichtung der Antragsgegner zur Zahlung rückständiger Hausgelder.

Die Antragstellerin ist die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie wurde zuletzt durch Beschluss der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vom 22.08.2001 für den Zeitraum von 5 Jahren zur Verwalterin bestellt.