Auf die Revision der Kläger wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main, 13. Zivilkammer, vom 14. März 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur Verhandlung und neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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