OLG München - Beschluss vom 24.08.2023
34 Wx 202/23 e
Normen:
BGB § 93; WEG § 8 Abs. 1; ErbbauRG § 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG München, vom 12.07.2023

Zulässigkeit der Aufteilung eines mit Wohnung- und Teilerbbaurechten belasteten Grundstücks in Wohnung- und TeileigentumZulässigkeit des Vollzugs der Teilungserklärung

OLG München, Beschluss vom 24.08.2023 - Aktenzeichen 34 Wx 202/23 e

DRsp Nr. 2023/11313

Zulässigkeit der Aufteilung eines mit Wohnung- und Teilerbbaurechten belasteten Grundstücks in Wohnung- und Teileigentum Zulässigkeit des Vollzugs der Teilungserklärung

Ein an dem betreffenden Grundstück bestehendes Erbbaurecht hindert den Vollzug einer Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG nicht.

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12.7.2023 aufgehoben.

II.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag nicht aus den Gründen des aufgehobenen Beschlusses zurückzuweisen.

Normenkette:

BGB § 93; WEG § 8 Abs. 1; ErbbauRG § 12 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten begehren die Eintragung der Aufteilung eines mit Wohnungs- und Teilerbbaurechten belasteten Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum.

An dem verfahrensgegenständlichen Grundstück wurde 1959 ein Erbbaurecht für die Dauer von 75 Jahren bestellt. Das Grundstück ist mit Mehrfamilienhäusern bebaut. An den einzelnen Einheiten besteht nach der Aufteilung des ursprünglichen Erbbaurechts 1961 jeweils ein Wohnungs- und Teilerbbaurecht. Die Beteiligten waren im Grundbuch gemeinschaftlich als Eigentümer zu Bruchteilen eingetragen.