Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Januar 2007 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Revisionsverfahren wird abgesehen.
Von Rechts wegen
Die Parteien streiten, ob die Rechtsvorgängerin der Klägerin einen zwischen ihr als (Unter-)Mieterin und der Beklagten als (Unter-)Vermieterin geschlossenen Untermietvertrag wirksam gekündigt hat, ferner über rückständigen Untermietzins.
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