Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.
I.
Zum Sondereigentum der im Beschlusseingang näher bezeichneten Wohnungseigentumsrechte gehört jeweils ein Abstellraum. Zur UR-Nr. 1## U/2## des Notars A## M## U## in M### bewilligte und beantragte die Beteiligte zu 1 die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in den Wohnungseigentumsgrundbüchern zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese soll befugt sein, in den drei Abstellräumen eine Übergabestation für den Anschluss an das Fernwärmenetz sowie alle hierzu erforderlichen Anlagen und Einrichtungen zu errichten, zu haben und dauernd zu belassen.
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