Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin vom 11. März 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Von Rechts wegen
Die Beklagte ist seit 1991 Mieterin einer Wohnung der Klägerin in B. . Der Formularmietvertrag der Parteien enthält folgende Regelungen:
"§ 3 Miete und Nebenkosten
...
2. Nebenkosten (z. B. Heizkostenvorschuss)
Betriebskostenvorschuß gem. § | zur Zeit | 95,-- DM |
Heizkostenvorauszahlung | zur Zeit | 140,-- DM |
...
§ 4 Zahlung der Miete und der Nebenkosten
...
2.
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