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2001
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München - Urteil vom 05.12.2001
15 U 3109/01
Normen:
BGB
§
542
;
Fundstellen:
OLGReport-München 2003, 82
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen
9 O 2405/00
Zulässigkeit einer Teilkündigung bei einem Mischmietverhältnis
OLG München,
Urteil
vom 05.12.2001
- Aktenzeichen 15 U 3109/01
DRsp Nr. 2004/9137
Zulässigkeit einer Teilkündigung bei einem Mischmietverhältnis
Bei einem Mischmietverhältnis ist eine Teilkündigung zulässig, wenn der restliche Teil für den Kündigungsempfänger unverminderten Wert behält.
Normenkette:
BGB
§
542
;
Vorinstanz: LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen
9 O 2405/00
Fundstellen
OLGReport-München 2003, 82
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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