OLG Düsseldorf - Beschluss vom 29.09.2006
I-3 Wx 281/05
Normen:
WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 § 27 Abs. 1 N r. 2 § 43 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 1 § 286 ;
Fundstellen:
NJW 2007, 161
NZM 2007, 137
OLGReport-Düsseldorf 2007, 430
WuM 2006, 639
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 14.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 229/05
AG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 292 II 132/03

Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen Verwalter auf Schadenersatz wegen Verletzung der Verwalterpflichten im Zusammenhang mit Mängelfeststellung und -beseitigung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2006 - Aktenzeichen I-3 Wx 281/05

DRsp Nr. 2006/26203

Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen Verwalter auf Schadenersatz wegen Verletzung der Verwalterpflichten im Zusammenhang mit Mängelfeststellung und -beseitigung

1. Der einzelne (ehemalige) Wohnungseigentümer kann im Wohnungseigentumsverfahren wegen einer Beschädigung seiner Sachen einen Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter auf die Schlechterfüllung des Verwaltervertrags stützen, obwohl nicht er gemeinsam mit den übrigen Wohnungseigentümern, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband Vertragspartner des Verwalters geworden ist. 2. Treten Mängel am Gemeinschaftseigentum auf, so ist der Verwalter verpflichtet, eine sachgerechte Entscheidung der Wohnungseigentümer zur Mängelbeseitigung - u. a. durch Hinwirken auf eine Klärung der Mängelursache - vorzubereiten und anzuregen. 3. Wird ein auf die Verletzung der Verwalterpflichten gestützter Schadensersatzanspruch geltend gemacht, so ist bei entsprechendem Anhalt im Wohnungseigentumsverfahren auch zu prüfen, ob der Anspruch deshalb gerechtfertigt ist, weil der Verwalter die Anlage als Bauträger mangelhaft errichtet hat und aus diesem Grund gegenüber dem Wohnungseigentümer als Auftraggeber schadenseratzpflichtig ist.

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 § 27 Abs. 1 N r. 2 § 43 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 1 § 286 ;