I.
Die Berufung der Beklagten hat Erfolg. Zu Unrecht hat das Landgericht die Beklagte zur Zahlung von 5.662,16 EUR zuzüglich Zinsen verurteilt.
1.
Der als Partei kraft Amtes klagebefugte Kläger kann keine Zahlung zu Gunsten der Insolvenzmasse von der Beklagten beanspruchen.
a.
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